Unsere AGB's
Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma stm Shuttle Service erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr und Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma stm Shuttle Service ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geschäftsbedingungen der Firma stm Shuttle Service gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma stm Shuttle Service erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma stm Shuttle Service schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren. Die Angebote der Firma stm Shuttle Service sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der Firma stm Shuttle Service sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.
3. Preise:
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma stm Shuttle Service an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug und spesenfrei unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, mit der in der Rechnung angegebenen Frist. Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
4. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:
Befördert werden Personen, die einen Personenbeförderungsservice weltweit nutzen möchten. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
5. Rücktritt des Auftraggebers:
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der stm Shuttle Service nicht in Anspruch, so kann die Firma stm Shuttle Service angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma stm Shuttle Service ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Haftung:
Die Haftung von der Firma stm Shuttle Service ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen die Firma stm Shuttle Service als auch gegenüber ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Falle einer technischen Panne ist die Firma stm Shuttle Service berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Firma stm Shuttle Service ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.
7. Schadenanzeige und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen die stm Shuttle Service 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges:
Erfüllungsort ist A-6652 Elbigenalp. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch bei Wechsel- und Scheckklagen – A-6600 Reutte. Die Firma stm Shuttle Service kann den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch nehmen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma stm Shuttle Service und den Kunden gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Aktualisiert (Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 02:26 Uhr)



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